Friedhof

Die Liberale jüdischen Gemeinde Beth Shalom besitzt die Nutzungsrechte an Grabstätten im Gräberfeld 477 b im Neuen Teil des Münchener Waldfriedhofs der Landeshauptstadt München. Damit gewährleistet Beth Shalom die Bestattung der Gemeindemitglieder nach den jüdischen Religionsvorschriften. Für die unbegrenzte Grabruhe sorgt der Grabsicherungsfonds der Gemeinde, in den bei Grabplatzreservierung bzw. bei der Bestattung entsprechende Einlagen zu leisten sind.

Diese Leistungen kann Beth Shalom grundsätzlich nur für eigene Mitglieder erbringen. Wegen der Bestattung von jüdischen Verstorbenen, die nicht Mitglied von Beth Shalom waren, wenden Sie sich bitte an die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) München und Oberbayern, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts über einen eigenen Friedhof verfügt. Dort ist auch die Bestattung von jüdischen Verstorbenen möglich, die der IKG nicht angehört haben.

Die Grundsätze zur Nutzung von Grabstätten von Beth Shalom » lassen zu, dass auf dem jüdischen Gräberfeld auch nicht-jüdische Ehe- und Lebenspartner der dort bestatteten jüdischen Gemeindemitglieder sowie patrilineare Fördermitglieder von Beth Shalom beerdigt werden können.

Weitere Informationen sind hier erhältlich:

Falls Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte an office@beth-shalom.de.

Wir empfehlen Ihnen  dringend, die Voraussetzungen für eine Beerdigung vor dem Trauerfall zu  klären.