Mitgliedschaft
„Vollmitglieder“ und „Fördermitglieder“ unserer Gemeinde können an allen Aktivitäten der Gemeinde teilnehmen, was auch das Gebet einschließt. Stimmrecht und liturgische Handlungen (wie der Aufruf zur Tora), die halachische (religionsrechtliche) Bedeutung haben, sind allerdings den Vollmitgliedern vorbehalten. Vollmitglied bei Beth Shalom können alle Jüdinnen und Juden werden. In Übereinstimmung mit der jüdischen Tradition betrachten wir diejenigen als Juden, die von einer jüdischen Mutter abstammen oder von einem Rabbinatsgericht (Beit Din) zum Judentum übergetreten sind.
„Vaterjuden“, die eine väterliche jüdische Abstammung, aber keine jüdische Mutter haben, heißen wir als Fördermitglieder in unserer Gemeinde willkommen, wir betrachten sie als zugehörig zur jüdischen Gemeinschaft.
Nichtjüdische Familienmitglieder sind bei Beth Shalom herzlich willkommen und können bei uns auf Wunsch ebenfalls sehr gerne Fördermitglied werden.
Kinder mit einem nichtjüdischen Elternteil können am Religionsunterricht teilnehmen, soweit beide Eltern damit einverstanden sind. Der nichtjüdische Elternteil muss sein Engagement bekunden, sein Kind jüdisch zu erziehen. Entscheidet sich das Kind einer nichtjüdischen Mutter für eine Bar- oder Bat-Mizwa, muss es vor diesem Schritt erst die ‚Statusklärung‘ vollziehen.